Bundesweite FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen seit Oktober 22

Liebe Patienten, liebe Patientinnen, seit Oktober besteht eine bundesweite Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken in Arztpraxen. Medizinische Masken sind nicht mehr zulässig. Wir sind an diese Vorgaben gebunden und bitten um Ihr Verständnis. Bitte besorgen sie sich eine Maske bevor Sie unsere Praxis besuchen, z.B. in einer der Apotheken in der Nähe.